Während eines Treffens der Innenminister deutschsprachiger Länder in Luxemburg vereinbarten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und sein luxemburgischer Amtskollege Léon Gloden (CSV) die Auflösung des stationären Grenzkontrollpunktes auf der Autobahn A64 im Bereich „Dicke Buche“ / Markusberg bei Trier. Ab Anfang Mai 2026 werden die stationären Kontrollen durch mobile Streifen der Bundespolizei ersetzt.

Lediglich einen Tag zuvor, am 27. April 2026, fällte das Verwaltungsgericht in Koblenz ein Urteil, das die Fundamente der deutschen Grenzpolitik trifft. In dem von Rechtsprofessor Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes eingebrachten Verfahren erkannte das Gericht, dass die im Juni 2025 an der Grenze zu Luxemburg durchgeführte deutsche Identitätsfeststellung mit dem Unionsrecht unvereinbar war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Minister Dobrindt kündigte umgehend eine Berufung an, indem er das Urteil als „Entscheidung in einem Einzelfall“ herunterspielte und betonte, dass nur der Gerichtshof der EU letztgültig über die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit den Schengen-Bestimmungen entscheiden könne. Luxemburg begrüßte das Urteil hingegen mit Genugtuung und wies darauf hin, dass die Argumentation der Richter mit den Vorwürfen übereinstimmt, die das Land zuvor bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte.

Ein Schlüsselelement des Urteils ist die völlige Erschütterung der Grundlage, mit der Berlin die Wiedereinführung der Binnenkontrollen seit September 2024 begründet hatte. Die Bundesregierung berief sich auf eine „Migrationskrise“, die angeblich das reibungslose Funktionieren des Staates verhindert habe. Das Gericht in Koblenz erkannte diese Argumentation als ohne stichhaltige Beweise an.

Es wurde betont, dass der Migrationsprozess seit 2015 ununterbrochen andauere und nicht den Charakter eines „plötzlichen, unvorhergesehenen Ereignisses“ („sudden event“) habe, was eine notwendige Voraussetzung für die zeitweilige Aussetzung der Schengen-Regeln sei. In den Jahren 2024 und 2025 verfügte Deutschland über das volle administrative Potenzial, um den Zustrom von Migranten im Rahmen der Standardverfahren zu bewältigen. Anstelle einer einmaligen Krise haben wir es somit mit einem langwierigen Phänomen zu tun, das sich zum Zeitpunkt der Einführung der jüngsten Restriktionen eher stabilisierte als eskalierte.

Besonders kompromittierend für die deutsche Verwaltung ist das Fehlen jeglicher seriöser Dokumentation. Das Gericht beanstandete, dass Entscheidungen mit derart weitreichenden Folgen für Millionen EU-Bürger ohne Vorlage harter Daten zur Anzahl der Asylanträge, zur Belastbarkeit der Kommunen, zur Lage in Schulen oder Betreuungseinrichtungen getroffen wurden.

Die gesamte Argumentation stützte sich auf allgemeine „Eindrücke“ und politische Erklärungen, ohne „kein Nachweis“ – das heißt ohne jeglichen Beweis in Form von Dokumenten. Ein ähnlicher Mangel an Transparenz betrifft die Verfahren zur Rückübernahme von Personen in die Nachbarländer, einschließlich Polens, wo die Übergabe von Migranten häufig auf der Grundlage willkürlicher Entscheidungen der Dienste, ohne gebührende Dokumentation erfolgt.

In seiner Schlussfolgerung stellte das Gericht das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Identitätsfeststellung und Identifizierung von Personen an den Binnengrenzen der EU fest. Dies ist eine unmittelbare Verletzung der Freizügigkeit innerhalb der Union. Der Staat mit der größten wirtschaftlichen und politischen Kraft in der Union ignoriert Gerichtsurteile und gemeinschaftliche Grundsätze, wenn diese mit seiner aktuellen Agenda kollidieren.

Man kann den Eindruck einer gezielten Säung von Unsicherheit und mangelnder Sachlichkeit in der öffentlichen Debatte gewinnen, was die Wirkungslosigkeit systemischer migrationspolitischer Lösungen kaschiert.