Am 8. März wurde in der polnischen Kleinstadt Słubice eine Demonstration gegen das Abschieben von Migranten aus Deutschland nach Polen organisiert. Die Praxis der deutschen Seite kam vor knapp einem Jahr ans Licht, als das Portal Tysol.pl von deutscher Seite genannte Zahlen zu abgeschobenen Migranten zitierte, die bereits in den ersten Monaten des Jahres 2024 die Zahl von 3.500 Personen überschritten hatten.

Deutschland sowie der stellvertretende Minister für Inneres und Verwaltung Maciej Duszczyk räumten noch im Juni ein, dass die Dynamik des Vorgangs bis Ende Mai des vergangenen Jahres weiter zugenommen hatte und über 4.400 Personen nach Polen abgeschoben worden waren. Diese spezifische Form der Abschiebungen aus Deutschland ist eng mit den Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen verbunden, die Deutschland im Herbst 2023 eingeführt hatte. Dies ermöglicht es Deutschland, Personen in einem Umkreis von 30 Kilometern im geografischen Grenzgebiet zu Polen zu kontrollieren. Wenn die von der deutschen Polizei kontrollierten Personen kein gültiges Visum oder ein anderes Aufenthaltsdokument vorweisen können, werden sie als illegale Migranten eingestuft und nach Polen abgeschoben. Die Behörden unseres Landes begannen bereits im Mai des vergangenen Jahres, die deutsche Auslegung in dieser Sache zu übernehmen, wonach diese Personen die Staatsgrenze Deutschlands nicht überschritten haben, da die Grenze um einen Dutzende Kilometer breiten Grenzstreifen erweitert ist. Somit verwendet die neue deutsch-polnische Terminologie hierfür den Begriff „Zurückweisungen an der Grenze".

Die polnische Öffentlichkeit erfuhr seit dem vergangenen Jahr jedoch nicht nur von Tausenden aus Deutschland nach Polen abgeschobenen Personen, sondern auch davon, dass die deutsche Polizei in der Lage ist, auf polnisches Gebiet zu fahren und Migranten dort abzusetzen. Seit Kurzem hat der polnische Grenzschutz diese Aufgabe übernommen, der dabei gefilmt wurde, wie er eine Person auf der deutschen Seite abholt und anschließend nach Polen bringt.

Als in den Mittagsstunden in Słubice der Protest begann, tauchte dort plötzlich auch die deutsche Polizei auf. Sie kam mit einem Streifenwagen und 4 bis 5 Polizisten. Die Polizisten parkten den Streifenwagen vor den Demonstranten auf dem Territorium der Republik Polen. Die Demonstranten und das polnische staatliche Fernsehen TVP hatten den Eindruck, dass Deutsche und polnische Polizei gemeinsam den Protest absichern. TVP gab diese Information sogar in ihrem Fernsehbericht wieder. Die deutsche Polizei fuhr vor Ende des Protests wieder ab. Es gibt Zeugen, die meinen, dass die Deutschen 10 Minuten anwesend waren, andere sprechen von etwa 30 Minuten.

Noch am selben Tag richtete ich eine Anfrage an die deutsche Polizei in Brandenburg mit folgendem Wortlaut:

Wir verfügen über Fotos und Videos von Teilnehmern der heutigen Demonstration in Słubice, die deutsche Streifenwagen und deutsche Polizisten in Słubice zeigen. Wie viele deutsche Polizisten und deutsche Streifenwagen waren heute in Słubice? Wie lässt sich die Anwesenheit und Aktivität deutscher Exekutivkräfte auf polnischem Hoheitsgebiet erklären? Bitte geben Sie detaillierte Informationen über die konkreten Rechtsvorschriften an, die den heutigen Einsatz ermöglicht haben.

Wir verfügen über Fotos und Videos von Teilnehmern der heutigen Demonstration in Słubice, die deutsche Streifenwagen und deutsche Polizisten in Słubice zeigen.

Wie viele deutsche Polizisten und deutsche Streifenwagen waren heute in Słubice?

Wie lässt sich die Anwesenheit und Aktivität deutscher Exekutivkräfte auf polnischem Hoheitsgebiet erklären? Bitte geben Sie detaillierte Informationen über die konkreten Rechtsvorschriften an, die den heutigen Einsatz ermöglicht haben.

Worauf die brandenburgische Polizei am 10. März antwortete:

Sehr geehrte Frau Fedorska, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber informieren, dass am Samstag, den 08.03.2025, kein Grenzübertritt auf polnisches Hoheitsgebiet durch die Polizei des Landes Brandenburg stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Sprecher

Sehr geehrte Frau Fedorska,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte Sie darüber informieren, dass am Samstag, den 08.03.2025, kein Grenzübertritt auf polnisches Hoheitsgebiet durch die Polizei des Landes Brandenburg stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen Sprecher

Aleksandra Fedorska antwortete noch am 10. März nach 14:00 Uhr:

Guten Tag Wie wurden dann die Fotos aufgenommen, die am 8. März um 11:50 Uhr in Słubice gemacht wurden? Das ist ein deutscher Polizist und ein deutscher Streifenwagen. Im Anhang das Foto. Mit freundlichen Grüßen A. FEDORSKA

Wie wurden dann die Fotos aufgenommen, die am 8. März um 11:50 Uhr in Słubice gemacht wurden? Das ist ein deutscher Polizist und ein deutscher Streifenwagen. Im Anhang das Foto.

Mit freundlichen Grüßen A. FEDORSKA

Der nächste E-Mail-Wechsel richtete sich an die Bundespolizei, die in Deutschland die Aufgaben des Grenzschutzes wahrnimmt. Auf die E-Mail vom 10. März antwortete die deutsche Seite nicht, weshalb die Anfrage wiederholt wurde:

Guten Tag Auf welcher Rechtsgrundlage kann die deutsche Polizei polizeiliche Maßnahmen auf fremdem Hoheitsgebiet durchführen? Filmmaterial mehrerer polnischer Fernsehsender und von Demonstranten zeigt eine deutlich längere Anwesenheit der deutschen Polizei und offensichtliche Polizeiarbeit. Beispielsweise wies die deutsche Polizei an, nicht auf die Straße zu gehen. Eine deutsche Polizistin wurde bei dieser Aktion gefilmt. Das polnische Staatsfernsehen meldete, dass die deutsche Polizei den Protest absicherte. Ich werde Ihnen jeden Tag schreiben, bis Sie mir konkret und wahrheitsgemäß auf Grundlage des Pressegesetzes antworten. Mit freundlichen Grüßen Fedorska

Auf welcher Rechtsgrundlage kann die deutsche Polizei polizeiliche Maßnahmen auf fremdem Hoheitsgebiet durchführen? Filmmaterial mehrerer polnischer Fernsehsender und von Demonstranten zeigt eine deutlich längere Anwesenheit der deutschen Polizei und offensichtliche Polizeiarbeit. Beispielsweise wies die deutsche Polizei an, nicht auf die Straße zu gehen. Eine deutsche Polizistin wurde bei dieser Aktion gefilmt. Das polnische Staatsfernsehen meldete, dass die deutsche Polizei den Protest absicherte.

Ich werde Ihnen jeden Tag schreiben, bis Sie mir konkret und wahrheitsgemäß auf Grundlage des Pressegesetzes antworten.

Mit freundlichen Grüßen Fedorska

Da ich keine Antwort abwarten konnte, schrieb ich am 19. auf X:

Liebe Journalistenkollegen! Bitte richtet Anfragen an die deutsche Bundespolizei zur Rechtsgrundlage ihrer Maßnahmen am 8. März in Słubice. Bei der Anfrage beruft euch auf Art. 4 Abs. 1 des Pressegesetzes: Die Behörden sind verpflichtet, Vertretern der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Bundespolizei beantwortet meine Anfragen zur polnisch-deutschen Grenze nicht. Dieses Verhalten ist rechtswidrig.

Liebe Journalistenkollegen!

Bitte richtet Anfragen an die deutsche Bundespolizei zur Rechtsgrundlage ihrer Maßnahmen am 8. März in Słubice. Bei der Anfrage beruft euch auf Art. 4 Abs. 1 des Pressegesetzes: Die Behörden sind verpflichtet, Vertretern der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Informationen zu erteilen.

Die Bundespolizei beantwortet meine Anfragen zur polnisch-deutschen Grenze nicht. Dieses Verhalten ist rechtswidrig.

Nach knapp zwei Stunden antwortete die Bundespolizei:

Sehr geehrte Frau Fedorska, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Bundespolizei. Unterstützungskräfte der Bundespolizeidirektion Frankfurt an der Oder waren am 8. März 2025 für etwa zehn Minuten vor Beginn der Versammlung in Słubice, ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der benachbarten polnischen Polizei. Mit freundlichen Grüßen Sprecherin

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Bundespolizei. Unterstützungskräfte der Bundespolizeidirektion Frankfurt an der Oder waren am 8. März 2025 für etwa zehn Minuten vor Beginn der Versammlung in Słubice, ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der benachbarten polnischen Polizei.

Die Information der deutschen Polizei ist jedoch unvollständig, da die Rechtsgrundlage fehlt, worauf ich in der nächsten Anfrage hinwies.

Die Antwort der Bundespolizei erfolgte daraufhin sehr schnell nach 16:00 Uhr am 19. März.

Sehr geehrte Frau Fedorska, Rechtsgrundlage ist das Abkommen vom 15. Mai 2014 über die Zusammenarbeit zwischen Polizei-, Grenzschutz- und Zollbehörden. Es regelt unter anderem den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden sowie gemeinsame Polizeieinsätze wie gemeinsame Streifen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/grenzueberschreitende-polizeiliche-zusammenarbeit/grenzueberschreitende-polizeiliche-zusammenarbeit-node.html. Mit freundlichen Grüßen Sprecher

Rechtsgrundlage ist das Abkommen vom 15. Mai 2014 über die Zusammenarbeit zwischen Polizei-, Grenzschutz- und Zollbehörden. Es regelt unter anderem den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden sowie gemeinsame Polizeieinsätze wie gemeinsame Streifen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/grenzueberschreitende-polizeiliche-zusammenarbeit/grenzueberschreitende-polizeiliche-zusammenarbeit-node.html.

Eine sehr genaue rechtliche Analyse dieses Abkommens vom 15. Mai 2014 führt zu der Feststellung, dass dieses Dokument die deutsche Bundespolizei nicht zu Maßnahmen auf polnischem Territorium berechtigt. Artikel 5 dieses Abkommens definiert als Rechtsgrundlage jeder Maßnahme einen Antrag der anderen Seite. Das bedeutet, dass deutsche Polizisten nur dann auf polnischem Gebiet tätig werden dürfen, wenn sie von einer polnischen Behörde schriftlich darum gebeten werden.

Am 22. März fand ein weiterer Protest gegen die Abschiebung von Migranten aus Deutschland nach Polen in Zgorzelec statt. Bei diesem Protest waren keine deutschen Polizisten und keine deutschen Streifenwagen zu sehen.

[Aleksandra Fedorska ist Journalistin polnischer und deutscher Medien]