In Deutschland gilt seit 2009 ein Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wie der Maissorte MON810, und der Anbau von GVO ist auf Forschungszwecke beschränkt. Dennoch werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen, insbesondere Soja und Mais, in erheblichen Mengen importiert, hauptsächlich als Futtermittel für die Tierhaltung.

Es ist nicht immer möglich, GVO von konventionellem Getreide zu unterscheiden. Insgesamt importierte Deutschland im Jahr 2023 rund 12,3 Millionen Tonnen Getreide, davon 3,1 Millionen Tonnen Mais, hauptsächlich aus Polen, der Ukraine, Frankreich und Ungarn. Ein Teil des Maises, insbesondere aus der Ukraine (2023: 619.000 Tonnen, 2024 bis Juli: 447.000 Tonnen), enthielt GVO.

Abgeordnete der rechten Partei Alternative für Deutschland (AfD) reichten eine Anfrage (Drucksache 21/6544) zu Kontrollen des Getreideimports aus der Ukraine nach Deutschland ein. Die Antwort der Bundesregierung beleuchtet die Kontrollverfahren sowie die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Überwachung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bei Getreideimporten, insbesondere im Kontext der Situation in Ungarn und der Ukraine.

Deutschland importiert erhebliche Mengen an Getreide, darunter Mais, hauptsächlich aus Ländern wie der Ukraine, Frankreich oder Österreich. Im Jahr 2024 wurden Fälle bekannt, in denen auf dem ungarischen Markt Getreidechargen mit GVO eingeführt wurden, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren. Die AfD-Fraktion stellte Fragen zur Wirksamkeit der Kontrollen, zu den Mengen importierten GVO-Getreides sowie zu den Maßnahmen der Regierung zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.

Noch im Jahr 2023 importierte Polen keine nennenswerten Mengen Mais aus Deutschland, da es selbst ein bedeutender Mais-Produzent und -Exporteur ist, bedingt durch die hohe landwirtschaftliche Produktion und die bisher niedrigeren Preise.

Die Bundesregierung betonte, dass die Kontrolle der Getreideimporte auf GVO in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, entsprechend der Kompetenzverteilung gemäß dem Grundgesetz. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übernimmt eine koordinierende Rolle und sammelt Kontrolldaten in einer speziellen Datenbank. Bei Nachweis von GVO in einer Getreidecharge werden die Informationen unverzüglich an das BVL gemeldet und bei Verstößen gegen EU-Vorschriften (z. B. Verordnung (EG) Nr. 2017/625) im AAC-System (Administrative Assistance and Cooperation System) erfasst.

Seit dem 1. Januar 2024 wurden in der BVL-Datenbank Maischargen aus der Ukraine verzeichnet, die positiv auf GVO getestet wurden. Die Detaildaten umfassen Informationen zur Pflanzenart, zum Herkunftsland, zu den Untersuchungsergebnissen sowie zum durchführenden Labor. Daten zur Größe der Chargen, aus denen Proben entnommen wurden, oder zu konkreten Probenahmeorten werden jedoch nicht zentral erfasst, da die Zuständigkeit hierfür bei den Bundesländern liegt.

Die Kontrolle von Saatgut auf GVO wird ebenfalls von den Bundesländern durchgeführt, und die Ergebnisse werden in einer speziellen Datenbank erfasst. Im Jahr 2024 wurden jedoch keine Verstöße im RASFF-System (Rapid Alert System for Food and Feed) hinsichtlich Saatgut gemeldet, was darauf hindeutet, dass die nachgewiesenen GVO-Chargen nicht als unmittelbare Gefahr eingestuft wurden.

Die Regierung nahm zur Situation in Ungarn Stellung, wo im Jahr 2024 nicht gekennzeichnete GVO auf den Markt gebracht wurden. Es wurde betont, dass das Problem nicht ausschließlich ein einzelnes Land wie die Ukraine betrifft, sondern in vielen Exportländern wie Frankreich oder Österreich vorkommt.

Die Bundesregierung räumte ein, dass ihr keine vollständigen Daten zum Verhältnis der kontrollierten Getreidechargen zum Gesamtimport vorliegen, was eine genaue Einschätzung des Problemausmaßes erschwert. Zudem schränkt das Fehlen einer zentralen Meldepflicht für detaillierte Informationen zu Probenahmeorten oder Chargengrößen die Transparenz des Systems ein. Die Daten zu Saatgutkontrollen sind teilweise öffentlich und auf den Seiten des BVL sowie der LAG (Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gesundheit) zugänglich, enthalten jedoch nicht alle Details wie Unternehmensnamen oder genaue Importmengen.

GVO-Produkte können ohne Verarbeitung oder Verkauf in Deutschland transportiert und umgeschlagen werden, sofern sie den EU-Vorschriften entsprechen. Dies ist insofern relevant, als Deutschland ein zentrales Logistikdrehkreuz für den Handel in Europa ist, insbesondere für Waren aus Nicht-EU-Ländern wie den USA, Brasilien oder der Ukraine.

Deutschland als Transitland für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern nach Polen oder in andere osteuropäische Länder gelangen, ermöglicht den Transport von GVO-Produkten, die anschließend per Lkw oder Bahn nach Polen weitergeleitet werden können. Häfen und Logistikzentren in Deutschland (z. B. Hamburg, Rotterdam in den Niederlanden mit anschließendem Transport durch Deutschland) dienen dem großangelegten Warenverkehr.

Die Anfrage der AfD hat Probleme bei der GVO-Kontrolle im Getreideimport aufgezeigt, insbesondere im Zusammenhang mit nicht gekennzeichneten Chargen in Ungarn. Die Bundesregierung betont die Wirksamkeit des bestehenden Kontrollsystems, das auf der Zusammenarbeit der Bundesländer und des BVL basiert, weist jedoch auf Einschränkungen aufgrund der dezentralen Datenerhebung hin. Die Situation auf dem internationalen Markt, einschließlich der Ukraine, erfordert eine kontinuierliche Überwachung, um die Einhaltung der EU-Standards für Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.