Der Begriff Racial Profiling beschreibt Verhaltensweisen und Praktiken, die auf Vorurteilen und Verallgemeinerungen beruhen. Im Falle der niederländischen Verwaltung haben Vorurteile gegenüber Ausländern dazu geführt, dass deren Anträge auf Familienleistungen grundsätzlich kritischer und häufig übertriebener Prüfung unterzogen wurden.

Die Diskussion um Racial Profiling ist nun auch in Deutschland im Kontext des Verhaltens deutscher Polizeibeamter aufgekommen. Personen mit anderer als weißer Hautfarbe melden, dass sie ohne Grund von der Polizei kontrolliert werden. Racial Profiling ist gesetzlich verboten, scheint jedoch in bestimmten Kontexten immer häufiger angewandt zu werden.

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Ein Mensch mit europäischen Gesichtszügen wird wahrscheinlich nie auf eine Situation stoßen, die Personen anderer Hautfarbe betrifft. Ein gewöhnlicher Spaziergang durch das deutsche Görlitz, und niemand denkt daran, dass er gleich seine Dokumente suchen und nachweisen muss, dass er berechtigt ist, hier einfach zu sitzen, sich aufzuhalten und in Ruhe Kaffee zu trinken. Besonders in den östlichen Regionen, in den an Polen grenzenden Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, muss eine Person mit Gesichtszügen, die möglicherweise auf eine Herkunft aus dem Kaukasus, dem Nahen Osten oder Afrika hindeuten, damit rechnen, von einem deutschen Polizisten angehalten und aufgefordert zu werden, Dokumente vorzulegen, die zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Bei Fehlen solcher Nachweise kann eine solche Person sogar mit einer Abschiebung nach Polen rechnen.

Die deutsche Zeitung Die Welt sprach mit der Bundespolizei über solche Situationen in Zügen und Bussen, in denen in einigen Fällen fragwürdige Polizeipraktiken angewandt werden. Kommissar Uli Grötsch räumt ein, bei der Polizei gehen immer mehr Beschwerden von Personen mit anderer als weißer Hautfarbe oder anderen äußeren Merkmalen ein, die gezielt überprüft wurden. Solche gezielten Polizeipraktiken sind rechtswidrig und in Artikel 3 (3) der deutschen Verfassung, also des „Grundgesetzes“, festgelegt, das die rassisch ausgerichtete Kontrolle von Personen ausschließlich oder grundlos auf Basis vermeintlicher ethnischer Herkunft verbietet.

In den 2022 und 2023 durchgeführten Studien wurde auf einen sehr beunruhigenden Trend bei jungen Männern hingewiesen. Junge Männer, die sich selbst phänotypisch als Ausländer bezeichneten, wurden wesentlich häufiger (18,4 %) von der Polizei in Deutschland überprüft als die Vergleichsgruppe, die sich als „weiß“ bezeichnete. In dieser Gruppe lag die Polizeikontrollquote bei 11,9 %.

Die Wissenschaftler, die diese Studie durchführten, sind jedoch der Meinung, dass auch andere Faktoren eine Rolle spielen könnten, etwa der Wohnort. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anteil der Migranten in Regionen mit höherem Risiko polizeilicher Kontrollen wohnt oder sich dort bewegt.

[Aleksandra Fedorska ist Journalistin polnischer und deutscher Medien]