Die Einrichtung gemeinsamer internationaler Patrouillen in Grenzregionen ist keine Notwendigkeit, kann jedoch in bestimmten Bereichen die Effektivität der Grenzarbeit fördern. Auf die Frage unserer Redaktion nach konkreten Daten, die eine höhere Wirksamkeit binationaler Patrouillen belegen, antwortete das Innenministerium, dass ihm solche Daten nicht vorliegen.

Internationale Patrouillen werden mit einem Beamten aus dem Einsatzland sowie einem weiteren Beamten aus dem Nachbarland besetzt. Je nach Einsatzort führt der Beamte des jeweiligen Landes die Patrouille.

Im Jahr 2024 wurden in der Garnison Westpommern 71 gemeinsame polnisch-deutsche Patrouillen durchgeführt, die von den Kreiskommandanturen in Gryfino und Police sowie dem Stadtkommandariat in Swinemünde getragen wurden.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 führten Beamte der Grenzschutzstelle Stettin insgesamt 98 gemeinsame Patrouillen durch — 57 auf polnischer und 41 auf deutscher Seite.

In der Region Lebus werden gemeinsame Patrouillen in Gubin/Guben sowie im Rahmen des Polnisch-Deutschen Kooperationszentrums in Swiecko durchgeführt. Im Bereich des Oderlandabschnitts des Grenzschutzes sind drei gemeinsame polnisch-deutsche Dienststellen tätig.

Polnisch-tschechische Polizeipatrouillen basieren auf Vereinbarungen zwischen dem Hauptkommandanten der polnischen Polizei und dem Polizeipräsidium der Tschechischen Republik, insbesondere in grenznahen Regionen. Polnisch-slowakische Patrouillen werden auf Grundlage der Durchführungsvereinbarung von 2009 durchgeführt.

Im Gegensatz zu den polnisch-deutschen Patrouillen sind die polnisch-litauischen Patrouillen weniger zahlreich, was auf die kürzere Grenze (104 km) zurückzuführen ist. Die Zusammenarbeit ist jedoch im Kontext der Sicherheit in der Grenzregion intensiver, da die Nähe zu Belarus und zum Kaliningrader Gebiet erhöhte Wachsamkeit erfordert.