Grundsätzlich gilt das deutsche Recht auch für Militärstützpunkte in Deutschland, die von den USA genutzt werden – einschließlich der Luftwaffenbasis Ramstein. Den Streitkräften der Vereinigten Staaten stehen jedoch bestimmte Sonderrechte zu, die sich aus dem NATO-Truppenstatut (NATO-SOFA) sowie aus Zusatzabkommen ergeben. Deutsche Strafverfolgungsmaßnahmen in dieser Angelegenheit erfordern den Willen zur Zusammenarbeit oder die Zustimmung der US-Streitkräfte.

Teil dieses Krankenhauses wird ein BSL-3-Labor sein, das von der Bauunternehmung HT Group gebaut wird. Dieses Labor soll hochinfektiöse Erreger der Risikogruppe 3 (z. B. SARS-CoV-2, H5N1, Dengue-Virus, Hanta-Virus) zur Behandlung amerikanischer Soldaten aus Krisenregionen untersuchen, die potenziell gefährliche Krankheiten mitbringen können.

Die Information über die Errichtung dieses Labors hat die deutsche Öffentlichkeit beunruhigt. Journalisten wie Florian Warweg, aber auch Oppositionspolitiker, fordern die Klärung grundlegender Fragen zur Sicherheit der deutschen Bevölkerung sowie Transparenz und Kontrollmöglichkeiten von Seiten der deutschen Behörden. Die deutsche Regierung weist ihrerseits darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem neuen Krankenhaus deutsche Vorschriften und Verfahren angewendet werden, die einzuhalten sind. Gemäß § 15 der Verordnung über Labore mit Schutzstufe 3 darf die Tätigkeit erst nach Erhalt der Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde aufgenommen werden. Der Antrag und die einzureichenden Dokumente umfassen u. a. eine Beschreibung der geplanten Tätigkeiten sowie das Ergebnis der Risikobewertung wie auch der baulichen, technischen, organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Erst nach Vorlage der gesamten Dokumentation kommt es zu der Entscheidung über die Errichtung eines solchen Labors auf deutschem Boden.

Die Bundesregierung gibt bekannt, dass das Krankenhaus nicht als Forschungslabor geplant ist. Genau auf diesem Hintergrund kommt es in Deutschland zu vielen Fragen und Unsicherheiten. Die Deutschen befürchten, dass auf dem Gebiet ihres Landes Untersuchungen und vielleicht sogar Experimente mit gefährlichen ansteckenden Krankheiten stattfinden könnten.

Die rechtliche Verantwortung und die Kontrollmöglichkeit für das Krankenhauslabor in Weilerbach wird das Bundesland Rheinland-Pfalz haben. Zu diesem Zweck erlässt jedes Bundesland eigene autoritative Verordnungen. Die deutsche Regierung betont, dass im Einvernehmen mit den Bundesbehörden die Landesgesundheitsbehörde sowie das zuständige Amt für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kaiserslautern die Einhaltung der Sicherheitsstandards in regelmäßigen Abständen überprüfen werden. Der Betreiber, also die amerikanische Defense Health Agency (DHA), ist für die ordnungsgemäße Einhaltung aller Sicherheitsstandards im Rahmen des Betriebs des Labors verantwortlich.

[Aleksandra Fedorska ist Journalistin von Tysol.pl sowie zahlreichen polnischen und deutschen Medien]