– Das Problem an der polnisch-deutschen Grenze lässt nicht nach. Fast 10.000 Abschiebungen aus Deutschland nach Polen! – berichtet Red. Aleksandra Fedorska, Chefredakteurin der Nachrichtenagentur Radio Debata.

Dringende Nachricht zum Thema Abschiebungen [von Migranten – Red.] aus Deutschland nach Polen im Zusammenhang mit der Einführung von Grenzkontrollen auf deutscher Seite. Dies ermöglicht Deutschland – auf dem Verwaltungsweg – Personen abzuschieben, die sich bereits auf deutschem Staatsgebiet befinden. (…) In der sogenannten Grenzzone, die um Autobahnen und Bahnhöfe erweitert wurde, bereits in einer Entfernung von 50, 30 Kilometern von der Grenze zu Polen, zu Tschechien, aber auch zu anderen Ländern, werden Kontrollen durchgeführt. Wenn bei einer Kontrolle jemand kein Dokument vorlegt, das zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, z.B. ein Visum, wird er abgeschoben. Geschieht dies in der Nähe der polnisch-deutschen Grenze, wird er nach Polen abgeschoben

– erläutert den Hintergrund Red. Fedorska. Die Journalistin betont, dass sie lange auf die Aktualisierung der Zahlen von deutscher Seite gewartet habe.

Und jetzt nennt das deutsche BMI die Zahl von 8.950 solcher Abschiebungen, aber von Dezember bis September. Ausgehend davon, dass es monatlich zu rund tausend Abschiebungen kommt, muss man davon ausgehen, dass es derzeit etwa 10.000 sind

– betonte die Redakteurin. Im weiteren Verlauf der Aufnahme sprach sie das „Novum in Verbindung mit dieser Mitteilung" an.

Bisher war dieses administrative Verfahren – es ist sehr interessant – nur im Kontext der Einführung von Grenzkontrollen möglich. Wenn ein Staat Grenzkontrollen einführt und der andere Staat de facto im Schengen-Raum ist, dann ist er praktisch wehrlos. Deutschland argumentiert damit, dass eigentlich kein Grenzübertritt stattgefunden habe. Dass die in der Grenzzone aufgegriffene Person die Grenze überhaupt nicht überquert habe. Aber natürlich hat sie das, und sie war physisch bereits in Deutschland. Es besteht eine Dissonanz zwischen der polnischen Seite, die sich noch in der Schengen-Realität befindet, die keine Grenzkontrollen kennt, und der anderen [deutschen – Red.] Seite, wo eine Rückkehr zum Zustand vor Schengen stattfindet

– erklärte Red. Fedorska.

Die obigen Daten stammen vom deutschen Bundesministerium des Innern. Wir übermitteln die E-Mail des Sprechers des Bundesministeriums des Innern.

Die Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex). Aus migrationspolitischen und sicherheitsrelevanten Gründen hat das Bundesministerium des Innern auch die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen an der Landgrenze zu Polen angeordnet, zuletzt mit Wirkung vom 16. Juni 2024 bis zum 15. Dezember 2024. Das Bundesministerium des Innern steht auch in gutem und vertrauensvollem Kontakt mit seinen polnischen Partnern auf allen Ebenen in dieser Angelegenheit

– heißt es in der Mitteilung des deutschen BMI. Wie das Ressort angibt, werden „wenn infolge der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen – einschließlich an der polnisch-deutschen Landgrenze – Drittstaatsangehörige festgestellt werden, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, Maßnahmen zur Einreiseverweigerung in jedem Einzelfall geprüft und gegebenenfalls umgesetzt".

In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizei an der polnisch-deutschen Landgrenze im Zeitraum von Dezember 2023 bis September 2024 rund 8.450 Einreiseverweigerungen angeordnet.

– gibt das Ressort an.

Das Problem an der polnisch-deutschen Grenze lässt nicht nach https://t.co/A3AGSz6qz6 — Aleksandra Fedorska (@a_fedorska) November 18, 2024

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