Das Thema der mehrfachen Anwesenheit deutscher Polizeikräfte auf polnischem Territorium hat Kontroversen und zahlreiche Fragen von Journalisten und Bewohnern der Grenzgebiete ausgelöst. Es gibt neueste Informationen in dieser Angelegenheit vom polnischen Ministerium für Inneres und Verwaltung; sie könnten für erhebliches Aufsehen sorgen.
Das Thema der Anwesenheit deutscher Polizei in Polen wurde bekannt, nachdem Aleksandra Fedorska – Publizistin u. a. bei Tysol.pl und Chefredakteurin von Radio Debata – eine Anfrage an das deutsche Polizeikommissariat in Ludwigsdorf richtete. Sie betraf die Anwesenheit eines deutschen Streifenwagens, der die Umgebung der polnischen Seite der Brücke in Zgorzelec patrouillierte.
In ihrer Antwort beriefen sich die deutschen Behörden auf das Abkommen zwischen der polnischen und der deutschen Regierung vom Mai 2014 über die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Grenzschutz und Zolldiensten. Laut den von den deutschen Organen bereitgestellten Informationen sind die Regeln dieser Zusammenarbeit im deutschen Bundesgesetzblatt festgelegt.
Es zeigt sich, dass das deutsch-polnische Abkommen von 2014 den deutschen Behörden tatsächlich weitreichende Befugnisse auf polnischem Territorium einräumt. Im Rahmen gemeinsamer Streifen können sie unter anderem:
Der Haken ist jedoch, dass die deutsche Polizei – gemäß Artikel 5 des Abkommens von 2014 – die oben genannten Maßnahmen nur durchführen kann, wenn die polnischen Behörden zuvor einen speziellen schriftlichen Antrag an die deutschen Dienststellen gerichtet haben. Eine Bitte von polnischer Seite ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass die deutsche Polizei jedwede Maßnahmen auf polnischem Territorium ergreifen kann.
Unterdessen veröffentlichte Aleksandra Fedorska am Donnerstag Informationen, aus denen hervorgeht, dass die deutsche Polizei in Polen offenbar ohne Wissen und Zustimmung der polnischen Behörden Maßnahmen durchführt. In diesem Zusammenhang appellierte sie, jeden deutschen Streifenwagen auf polnischem Territorium zu dokumentieren.
Aus den westpommerschen und niederschlesischen Wojewodschaftsstrukturen wurde kein einziger Antrag auf Amtshilfe im Sinne von Art. 5 des Abkommens vom Mai 2015 an die deutsche Seite gerichtet
– informiert Fedorska, die hinzufügt, dass Monika Rutke – ebenfalls Journalistin bei Tysol.pl – zu diesen Informationen gelangt ist. Es heißt, dass lediglich die Wojewodschaftspolizeidirektion in Gorzów Wielkopolski über das Deutsch-Polnische Zentrum für die Zusammenarbeit der Grenz-, Polizei- und Zolldienste in Świecko sowie über die Abteilung für internationale Polizeizusammenarbeit der Kriminalpolizeiabteilung der Wojewodschaftspolizeidirektion in Gorzów Wielkopolski Hilfeanfragen an die deutsche Seite richtet, hauptsächlich jedoch in informativem Kontext – im ersten Quartal 2025 waren es über 400.
Dokumentiert jeden deutschen Streifenwagen auf polnischem Territorium – wir können nicht ausschließen, dass sie ohne Wissen unserer polnischen Behörden hier in unserem Land sind!!! (…) Achtet bitte besonders auf Zgorzelec, Kołbaskowo und Tuplice! Bitte dokumentiert jede Einfahrt der deutschen Polizei auf polnisches Gebiet und sendet es uns oder veröffentlicht es auf X! Notiert euch auch die Kennzeichen dieser Fahrzeuge
– appelliert Aleksandra Fedorska.