Das Thema der Anwesenheit deutscher Dienststellen auf polnischem Territorium hat Kontroversen und zahlreiche Fragen ausgelöst. Die Angelegenheit wurde bekannt, nachdem Aleksandra Fedorska – Publizistin u. a. bei Tysol.pl und Chefredakteurin von Radio Debata – eine Anfrage an das deutsche Polizeikommissariat in Ludwigsdorf richtete. Sie betraf die Anwesenheit eines deutschen Streifenwagens, der die Umgebung der polnischen Seite der Brücke in Zgorzelec patrouillierte.

In ihrer Antwort beriefen sich die deutschen Behörden auf das Abkommen zwischen der polnischen und der deutschen Regierung vom Mai 2014 über die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Grenzschutz und Zolldiensten. Laut den von den deutschen Organen bereitgestellten Informationen sind die Regeln dieser Zusammenarbeit im deutschen Bundesgesetzblatt festgelegt.

Die Antwort der deutschen Polizei kommentierte der Rechtsexperte Dr. Bartosz Lewandowski, der betonte, dass das deutsch-polnische Abkommen von 2014 den deutschen Behörden weitreichende Befugnisse auf polnischem Territorium einräumt. Im Rahmen gemeinsamer Streifen können sie unter anderem:

Darüber hinaus können die deutschen Behörden – mit Zustimmung der polnischen Seite – verdeckte Operationen durchführen und Grenzkontrollpunkte auf polnischem Hoheitsgebiet einrichten.

In diesem Zusammenhang teilte Aleksandra Fedorska am Mittwoch mit, dass sie an das polnische Ministerium für Inneres und Verwaltung eine Anfrage gerichtet hat, in der sie um eine Aufstellung der Anträge aus den letzten 10 Wochen bittet, die die deutschen Dienststellen zur Tätigkeit in Polen bevollmächtigen könnten. Von zentraler Bedeutung ist dabei Artikel 5 des Abkommens von 2014, der die Notwendigkeit schriftlicher Anträge in solchen Situationen festlegt.

Ich bitte um Übermittlung aller Anträge der letzten 10 Wochen, die ein schriftliches Ersuchen an die deutschen Organe zur Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Polen enthalten. ART. 5 des deutsch-polnischen Kooperationsabkommens vom Mai 2014 definiert solche Anträge als grundlegende Voraussetzung für Maßnahmen auf dem Territorium des anderen Staates. Die deutsche Seite führt regelmäßig dienstliche Handlungen auf polnischem Gebiet durch. Ich bitte daher um Nachweis der Anträge unserer polnischen Seite, die die deutschen Behörden zu solchen Maßnahmen auf Grundlage des deutsch-polnischen Abkommens vom Mai 2014 bevollmächtigen

– lautet die Nachricht, die von Aleksandra Fedorska an das polnische Innenministerium gerichtet wurde.

Wir warten gespannt auf die Antwort.

Ich habe eine Anfrage an @MSWiA_GOV_PL gerichtet, schließt euch bitte an: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übermittlung aller Anträge der letzten 10 Wochen, die ein schriftliches Ersuchen an die deutschen Organe zur Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Polen enthalten. ART. 5 des Kooperationsabkommens… — Aleksandra Fedorska (@a_fedorska) March 26, 2025

Ich habe eine Anfrage an @MSWiA_GOV_PL gerichtet, schließt euch bitte an: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übermittlung aller Anträge der letzten 10 Wochen, die ein schriftliches Ersuchen an die deutschen Organe zur Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Polen enthalten. ART. 5 des Kooperationsabkommens…